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CRR3 und Immobilienbewertung: Neue Eigenkapitalregeln nutzen

Erstellt von Hary Stubnya |

Seit Januar 2025 bestimmt der neue Immobilienwert, ob ein Kredit 20% oder 75% Eigenkapital bindet. Die 55%-LTV-Schwelle wird zum zentralen Hebel.

CRR3 -- Immobilienbewertung und neue Eigenkapitalregeln: Der Hebel liegt im Immobilienwert

Seit dem 1. Januar 2025 gelten in der gesamten EU neue Eigenkapitalregeln für Banken. Die CRR III (Verordnung EU 2024/1623) verändert die Art, wie Immobilienkredite mit Eigenkapital unterlegt werden müssen -- grundlegend. Für Eigentümer, Investoren und alle, die Immobilien als Sicherheit nutzen, entsteht daraus ein konkreter Hebel: Die präzise Ermittlung des Immobilienwerts entscheidet künftig über Hunderttausende Euro an Kapitalkosten.

Dieser Beitrag zeigt die zentralen Änderungen, die relevanten Schwellenwerte und die praktischen Auswirkungen -- mit Zahlen, Quellen und einer klaren Handlungsempfehlung.

Der neue Immobilienwert: Was sich ändert

Die CRR III führt einen neuen prudentiellen Wertmaßstab ein: den Immobilienwert (Property Value). Dieser ersetzt das bisherige Prinzip, bei dem Banken wahlweise auf den Verkehrswert oder den Beleihungswert abstellen konnten. Der Immobilienwert ist kein dritter Wert neben den beiden bestehenden -- er ist ein EU-weit einheitlicher Bewertungsmaßstab für die Berechnung der Eigenkapitalanforderungen (laut Finalyse, Deep Dive CRR3).

Konkret bedeutet das:

  • Bisher: Banken nutzten den Verkehrswert oder -- in Laendern mit entsprechender Tradition wie Deutschland -- den Beleihungswert. Je nach nationalem Recht galten unterschiedliche Standards.
  • Seit 01.01.2025: Alle EU-Banken verwenden für die Eigenkapitalprivilegierung den Immobilienwert (Property Value). Die Anforderungen sind EU-weit identisch.

Zwei Wege zum Immobilienwert

Deutsche Banken haben einen klaren Vorteil. Die BaFin hat bestaetigt, dass ein nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) ermittelter Wert die Anforderungen des neuen Art. 229 CRR automatisch erfuellt (laut vdp, Property Value gemaess Art. 229(1) CRR III). Das bedeutet: Wer nach BelWertV bewertet, liefert bereits einen CRR3-konformen Immobilienwert.

OptionBasisMethodik
Option 1BelWertV-konformer BeleihungswertErfuellt CRR3 automatisch -- konservativer Ansatz war schon immer strenger als der Verkehrswert
Option 2Verkehrswert mit konservativem AbschlagFür Banken ohne Beleihungswert-Tradition (die meisten EU-Laender)

Anforderungen an den Immobilienwert (Art. 229 CRR, geändert)

Der Immobilienwert darf den aktuellen Verkehrswert nicht übersteigen. Er darf den Durchschnittswert der letzten sechs Jahre (Wohnimmobilien) beziehungsweise acht Jahre (Gewerbeimmobilien) nicht übersteigen. Erwartete Preissteigerungen werden ausgeschlossen -- der Wert muss langfristig erzielbar sein (laut Finalyse). Einzige Ausnahme: Energieeffizienz-Verbesserungen und Klimaresilienz-Anpassungen dürfen den Durchschnittswert übersteigen.

Die 55%-LTV-Schwelle: 20% oder 75% Risikogewicht

Die CRR III differenziert die Risikogewichte nach Loan-to-Value-Baendern (LTV). Die entscheidende Schwelle liegt bei 55% des Immobilienwerts. Hier trennt sich guenstige von teurer Eigenkapitalunterlegung.

Wohnimmobilien (Art. 124 CRR, geändert)

LTV-BandRisikogewichtBedeutung
Bis 55% des Immobilienwerts20%Deutlich reduziert -- besicherter Teil
Über 55% des Immobilienwerts75%Wie unbesichertes Mengengeschaeft

Zum Vergleich: Bisher galt ein pauschales Risikogewicht von 35% (laut Banking.Vision, CRR III: The new CRSA).

Was das in Euro bedeutet: Bei einem Wohnimmobilienkredit von 500.000 Euro und einem Immobilienwert von 700.000 Euro liegt der LTV bei 71%. Die gesamte Kreditsumme faellt in das 75%-Risikogewicht. Steigt der nachgewiesene Immobilienwert auf 910.000 Euro -- LTV dann 55% --, faellt der besicherte Teil in das 20%-Risikogewicht. Die Differenz in der Eigenkapitalbindung der Bank: erheblich. Und diese Differenz spiegelt sich in den Kreditkonditionen wider.

Gewerbeimmobilien (Art. 125 CRR, geändert)

LTV-BandRisikogewichtBedeutung
Bis 55% des Immobilienwerts60%Besicherter Teil
Über 55% des Immobilienwerts100%Wie unbesicherte Unternehmensposition

Bisher: 50% pauschal.

IPRE und Non-IPRE: Die neue Unterscheidung

Die CRR III führt eine neue Kategorie ein: IPRE (Income Producing Real Estate). Entscheidend ist, ob die Rueckzahlung des Kredits primaer von den Mieteinnahmen der Immobilie abhaengt -- oder vom sonstigen Einkommen des Kreditnehmers (laut Finalyse, Deep Dive CRR3; laut Nagler & Company, CRR III Immobilienfinanzierungen).

KategorieRueckzahlungsquelleRisikogewichtLoan-Splitting
Non-IPREEinkommen des KreditnehmersGuenstigere StaffelungMoeglich (besicherter Teil bis 55% LTV erhaelt guenstiges Risikogewicht)
IPREMieteinnahmen der ImmobilieHöhere StaffelungZwingend Whole-Loan-Ansatz
ADCBau-/Entwicklungskredite150%--

Der Hebel: Wer nachweisen kann, dass die Kreditrueckzahlung nicht primaer von den Mieteinnahmen abhaengt, faellt in die Non-IPRE-Kategorie -- mit guenstigeren Risikogewichten und der Moeglichkeit des Loan-Splittings.

Output Floor: Eigenmodelle verlieren an Vorteil

Banken mit eigenen Risikomodellen (IRB-Ansatz) konnten bisher deutlich niedrigere Eigenkapitalanforderungen berechnen als der Standardansatz vorsieht. Die CRR III begrenzt diesen Vorteil schrittweise durch den Output Floor: Bis 2030 müssen die nach internen Modellen berechneten risikogewichteten Aktiva mindestens 72,5% der Standardansatz-Werte betragen (laut Deloitte, Auswirkungen der CRR III auf die Modellierung von Kreditrisiken; laut WP-Blog, Eigenmittelanforderungen nach CRR III).

PhaseZeitraumOutput Floor
StartAb 01.01.202550%
Schrittweise Erhoehung2025--2029Ansteigend
Volle WirkungAb 01.01.203072,5%

Auswirkung: Die Kapitalanforderungen für IRB-Institute steigen um geschätzt 10--15% (laut Deloitte). Für Institute, die den Standardansatz nutzen -- darunter viele Sparkassen und Genossenschaftsbanken --, gleicht der Output Floor den bisherigen Wettbewerbsnachteil gegenüber IRB-Instituten teilweise aus. Das verändert die Wettbewerbslandschaft.

Praktische Auswirkungen: Zahlen, die zaehlen

BereichAuswirkungQuelle
KreditkonditionenZinszuschlaege von 0,2 bis 0,5 ProzentpunktenIG BAY, Profil Bayern
Finanzierungsquote70--80% statt frueher bis 90%IG BAY
Bearbeitungszeiten3--6 Wochen statt 2--3 WochenIG BAY, Profil Bayern
SachverständigeErhöhter Bedarf an BelWertV-konformen BewertungenSprengnetter
BestandsportfoliosAnpassung bis 31.12.2027 erforderlichvdp

Übergangsregelungen und Fristen

  • Neugeschaeft: Ab 01.01.2025 verpflichtend nach dem neuen Immobilienwert
  • Bestandsportfolios: Anpassung bis 31.12.2027 (laut vdp)
  • Output Floor: Schrittweise bis 01.01.2030 auf 72,5%
  • Covered Bonds (Pfandbriefe): Für gedeckte Schuldverschreibungen bleibt das bisherige Wahlrecht zwischen Verkehrswert und Beleihungswert bestehen (Art. 129 CRR). Die Property-Value-Pflicht gilt ausschließlich für die Eigenkapitalprivilegierung.

Der Hebel: Praezise Bewertung spart Eigenkapital

Die 55%-LTV-Schwelle macht jeden Euro Differenz im Immobilienwert relevant. Ein höherer, fachlich fundierter und CRR3-konformer Immobilienwert kann den besicherten Teil eines Kredits in das guenstige Risikogewicht-Band schieben -- mit direkter Wirkung auf Eigenkapitalbindung, Kreditkonditionen und Rendite.

Drei Faktoren entscheiden:

1. BelWertV-Kompetenz: Wer nach BelWertV bewertet, liefert automatisch einen CRR3-konformen Immobilienwert. Das ist der kuerzeste Weg zur Eigenkapitaloptimierung.
2. Dokumentationsqualitaet: Art. 229 CRR verlangt nachvollziehbare, quellenbasierte Bewertungen. Jede Wertannahme muss belegbar sein -- das wird zum Wettbewerbsvorteil.
3. Laufende Überwachung: Regelmaessige Neubewertungen sind Pflicht. Wer den Immobilienwert aktuell haelt, nutzt Marktchancen und sichert guenstige Konditionen.

Datenstand

Dieser Beitrag basiert auf dem Rechtsstand April 2026. Die CRR III (Verordnung EU 2024/1623) ist seit 01.01.2025 in Kraft. Die Übergangsregelungen für Bestandsportfolios laufen bis 31.12.2027, der Output Floor erreicht seine volle Höhe von 72,5% am 01.01.2030.

Quellen: Verordnung (EU) 2024/1623, Sprengnetter (02/2025), Banking.Vision, Finalyse (Deep Dive CRR3), vdp (Property Value gemaess Art. 229(1) CRR III), Deloitte, IG BAY, Profil Bayern, EBA, Deutsche Bundesbank, BaFin.


Naechster Schritt: Eigenkapitalkosten gezielt optimieren

Eine präzise, CRR3-konforme Immobilienbewertung ist der direkteste Hebel zur Senkung der Eigenkapitalkosten. Der Immobilienwert bestimmt das Risikogewicht -- und damit die Kreditkonditionen. Eine qualifizierte Bewertung nach BelWertV liefert die Grundlage, auf der Banken rechnen.

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Europäischer Sachverständiger prüft Immobilienbewertung am Schreibtisch mit Finanzunterlagen
Ein europäischer Sachverständiger im Business-Anzug analysiert eine Immobilienbewertung in einem deutschen Büro. Auf dem Schreibtisch liegen Finanzunterlagen, ein Taschenrechner und ein Gebäudegrundriss. Entschlossener Blick, konzentrierte Arbeitsatmosphäre. European professional in a German office setting.