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Immobilienbewertung bei Erbschaft: Nachlass, Pflichtteil und Erbengemeinschaft klären

Bewertungsanlass Erbschaft / Nachlass

Nach einem Erbfall wird der Wert einer Immobilie oft für mehrere Entscheidungen benötigt: Nachlassübersicht, Pflichtteil, Übernahme durch Miterben, Verkauf oder Abstimmung mit Finanzamt und Steuerberater.

Ein Verkehrswertgutachten schafft eine nachvollziehbare gemeinsame Grundlage. Es ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung, liefert aber die fachliche Immobilienbewertung.

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Quickfacts

  • Verkehrswertgutachten als gemeinsame Arbeitsgrundlage
  • Regelmäßiger Bewertungsstichtag im Erbfall: Todestag
  • Relevant für Nachlass, Pflichtteil, Übernahme, Verkauf und Finanzamt
  • Gemeinschaftliche Beauftragung oder klare Bevollmächtigung bevorzugt
  • Fachliche Grundlage nach § 194 BauGB und ImmoWertV

Worum geht es bei der Erbschaftsbewertung?

Eine geerbte Immobilie ist häufig der größte Wert im Nachlass. Damit Entscheidungen geordnet getroffen werden können, braucht es einen nachvollziehbaren Immobilienwert.

Das Gutachten kann Erben, Steuerberater, Rechtsanwalt und Notar als sachliche Grundlage dienen. Es entscheidet nicht über den Nachlass, macht aber den Immobilienwert transparent.

Typische Anlässe

  • Nachlassübersicht erstellen
  • Pflichtteil oder Auszahlung vorbereiten
  • Übernahme durch einen Miterben prüfen
  • Verkauf sachlich vorbereiten
  • Finanzamtswert einordnen
  • Erbengemeinschaft auf gemeinsame Grundlage bringen

Gemeinschaftliche Beauftragung

Bei mehreren Erben ist eine gemeinschaftliche Beauftragung oder klare Bevollmächtigung der bevorzugte Weg. Auftrag, Unterlagen, Besichtigung, Kosten und Ergebnis sind dadurch für alle Beteiligten transparent.

Das Gutachten wird als gemeinsame Arbeitsgrundlage angelegt und kann Vergleich, Auszahlung, Übernahme oder Verkauf geordnet vorbereiten.

Unsere Methodik

  1. Bewertungszweck und Stichtag klären
  2. Nachlass- und Objektunterlagen prüfen
  3. Objektzustand erfassen
  4. Lage- und Marktdaten auswerten
  5. passendes Bewertungsverfahren wählen
  6. Verkehrswert nachvollziehbar herleiten
  7. Ergebnis verständlich dokumentieren

Benötigte Unterlagen

  • Grundbuchauszug
  • Erbschein oder Testament soweit vorhanden
  • Wohn- und Nutzflächen
  • Baujahr, Modernisierungen und Zustand
  • Fotos, Pläne, Energieausweis oder Baubeschreibung
  • Mietverträge bei vermieteten Objekten
  • Teilungserklärung bei Wohnungseigentum
  • Bescheide oder Rückfragen des Finanzamts

Was wir nicht tun

Wir erstellen Immobilienbewertungen. Wir berechnen keine Erbschaftsteuer, entscheiden keine Erbauseinandersetzung und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.

Häufige Fragen

Welcher Stichtag ist wichtig?

Im Erbfall ist regelmäßig der Todestag maßgeblich.

Hilft das Gutachten bei Pflichtteil oder Auszahlung?

Ja, es kann eine gemeinsame Wertgrundlage schaffen. Die rechtliche Bewertung erfolgt durch den Rechtsanwalt.

Kann das Gutachten dem Finanzamt helfen?

Es kann eine fachliche Grundlage liefern, etwa wenn ein niedrigerer gemeiner Wert nachzuweisen ist.

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