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Der richtige Zeitpunkt schützt Ihr Vermögen bei Erbfall und Scheidung

Erstellt von Hary Stubnya | | Bewertungsstichtage

Bei Erbfall und Scheidung bestimmt der korrekte Bewertungsstichtag, ob alle Beteiligten fair behandelt werden. Wie der richtige Zeitpunkt Ihr Vermögen schützt.

Der richtige Zeitpunkt schützt Ihr Vermögen -- was bei Erbfall und Scheidung gilt

Wenn eine Immobilie bewertet werden muss, denken die meisten an Quadratmeter, Lage und Zustand. Doch ein Aspekt wird häufig unterschätzt: der Zeitpunkt, zu dem bewertet wird. Bei einem Erbfall oder einer Scheidung kann ein einziger falsch gesetzter Stichtag dazu führen, dass ein Beteiligter zu viel zahlt -- und ein anderer zu wenig erhält. Der korrekte Bewertungsstichtag schützt alle Seiten.

Warum der Zeitpunkt so wichtig ist

Die ImmoWertV 2021 unterscheidet zwei Stichtage: den Wertermittlungsstichtag (§ 2 Abs. 4) für die allgemeinen Marktverhältnisse und den Qualitätsstichtag (§ 2 Abs. 5) für den Zustand der Immobilie. In der Praxis kommen der Tag der Ortsbesichtigung und der Tag der Gutachtenerstellung hinzu.

Im Regelfall fallen alle vier Zeitpunkte zusammen. Doch sobald ein Erbfall, eine Scheidung oder eine steuerliche Bewertung vorliegt, können sie auseinanderlaufen -- und genau dann wird die sorgfältige Stichtagsbestimmung zum Schutz für alle Beteiligten.

Erbfall: Der Todestag als Ankerpunkt

Bei einem Erbfall ist der Todestag des Erblassers der Wertermittlungsstichtag. Das ist gesetzlich geregelt (§ 9 Abs. 1 ErbStG) und dient dem Schutz aller Erben: Jeder soll den gleichen Wert zugrunde legen, unabhängig davon, wann das Gutachten tatsächlich erstellt wird.

Was das in der Praxis bedeutet:

  • Marktdaten müssen zum Todestag passen. Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren werden auf den Todestag bezogen. Ein Gutachten, das aktuelle Marktdaten verwendet, wäre fehlerhaft.
  • Der Zustand zum Todestag zählt. Wenn nach dem Erbfall renoviert wurde, darf diese Renovierung den Wert nicht beeinflussen. Der Sachverständige bewertet den Zustand, wie er am Todestag war.
  • Die Besichtigung erfolgt später. Der Sachverständige besichtigt die Immobilie Wochen oder Monate nach dem Todestag und muss den damaligen Zustand rekonstruieren. Das erfordert sorgfältige Dokumentation.

Dieser klare Rahmen schützt die Erbengemeinschaft: Niemand kann durch nachträgliche Maßnahmen den Wert zu seinen Gunsten verändern.

Scheidung: Fairness durch den richtigen Stichtag

Beim Zugewinnausgleich ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags der maßgebliche Wertermittlungsstichtag (§ 1384 BGB). Auch hier dient die klare Stichtagsregelung dem Schutz beider Ehegatten.

Zwei Situationen verdienen besondere Aufmerksamkeit:

Investitionen nach der Trennung

Hat ein Ehegatte nach der Trennung in die gemeinsame Immobilie investiert -- etwa eine energetische Sanierung oder einen Anbau --, kann der Qualitätsstichtag auf den Zeitpunkt vor dieser Maßnahme vorverlegt werden. So wird sichergestellt, dass die Investition demjenigen zugerechnet wird, der sie getätigt hat. Das schützt beide Seiten: Der Investierende behält den Wert seiner Investition, der andere Ehegatte zahlt nicht für etwas, das ihm nicht zusteht.

Ungünstige Marktlage

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein durch eine vorübergehend ungünstige Marktlage beeinflusster Wert nicht der Endwertermittlung zugrunde gelegt werden darf, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte sonst keinen angemessenen Anteil am bleibenden Wert erhielte (BGH, 01.04.1992). Auch diese Rechtsprechung schützt den wirtschaftlich schwächeren Partner.

Was der Sachverständige für Ihre Sicherheit tut

Ein erfahrener Sachverständiger weist alle vier Zeitpunkte in seinem Gutachten separat aus:

1. Wertermittlungsstichtag -- welche Marktverhältnisse gelten
2. Qualitätsstichtag -- welcher Gebäudezustand zugrunde liegt
3. Tag der Ortsbesichtigung -- wann die Immobilie besichtigt wurde
4. Tag der Gutachtenerstellung -- welche Methoden und Normen angewandt wurden

Zusätzlich dokumentiert er die Modellkonformität: Die verwendeten Marktdaten des Gutachterausschusses und das angewandte Bewertungsverfahren müssen auf demselben Modell basieren (§ 10 Abs. 1 ImmoWertV 2021). Das ist kein formaler Zusatz, sondern eine inhaltliche Absicherung, dass alle Zahlen im Gutachten zusammenpassen.

Wie Sie sich absichern

Drei bewährte Schritte für Ihre Sicherheit:

1. Lassen Sie den Stichtag schriftlich festlegen. Vor Beginn der Bewertung sollte klar sein, auf welchen Zeitpunkt sich das Gutachten bezieht. Bei Erbfällen ist das der Todestag, bei Scheidungen der Tag der Zustellung.

2. Bestehen Sie auf vollständige Dokumentation. Alle vier Zeitpunkte, die verwendeten Marktdaten und deren Modellkonformität sollten im Gutachten nachvollziehbar dargestellt sein.

3. Stimmen Sie sich mit Ihrem Anwalt und Steuerberater ab. Gerade bei Erbauseinandersetzungen und Zugewinnausgleich ist die frühzeitige Koordination zwischen allen Beteiligten der beste Schutz vor späteren Streitigkeiten.


Nächster Schritt: Fachkundige Begleitung

Bei Erbfall und Scheidung geht es nicht nur um Zahlen, sondern um faire Lösungen für alle Beteiligten. Ein zertifizierter Sachverständiger sorgt dafür, dass die Bewertung auf dem richtigen Zeitpunkt basiert und alle relevanten Umstände berücksichtigt.

Die korrekte Stichtagsbestimmung erfordert die enge Zusammenarbeit mit Ihrem Rechtsanwalt und Steuerberater. Als Sachverständigenbüro in der Metropolregion Nürnberg arbeiten wir mit erfahrenen Fachanwälten für Familien- und Erbrecht sowie spezialisierten Steuerberatern zusammen. Sprechen Sie uns an -- wir begleiten Sie durch den gesamten Bewertungsprozess.

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