Vorabprüfung für Immobilien: schnell Klarheit gewinnen
Die Vorabprüfung ist der richtige Einstieg, wenn Sie eine Immobilie, einen Preis oder eine Entscheidung zunächst fachlich einordnen lassen möchten, ohne sofort ein großes Gutachten zu beauftragen. Sie erhalten eine schnelle, sachverständige Einschätzung mit klarer Orientierung und einem nahtlosen Upgrade-Pfad, falls später mehr Dokumentation nötig wird.
Gerade darin liegt die Stärke der Vorabprüfung: früh Klarheit schaffen, Risiken reduzieren und nur dann in die nächste Produktstufe wechseln, wenn es fachlich wirklich sinnvoll ist.
Quickfacts
- Schneller fachlicher Einstieg in die Immobilienbewertung
- Geeignet für Kauf, Verkauf, Erbschaft, Schenkung und frühe Klärung
- Ab 299 EUR für Eigentumswohnungen
- Optionales Kurzprotokoll als Ergänzung
- Anrechnung auf spätere Folgeprodukte
- Keine Sackgasse, sondern bewusstes Einstiegsprodukt
Für wen die Vorabprüfung gedacht ist
Die Vorabprüfung ist fast immer dann sinnvoll, wenn eine Immobilie, ein Preis oder eine Entscheidung zunächst fachlich eingeordnet werden soll, der endgültige Dokumentationsbedarf aber noch offen ist. Sie eignet sich als frühe belastbare Stufe vor einer Marktwert-Expertise, einem Kurzgutachten oder einem Verkehrswertgutachten.
Typische Anlässe für eine Vorabprüfung
- Unsicherheit vor dem Kauf oder vor dem Notartermin
- erste Preisfindung vor dem Verkauf
- frühe Klärung bei Erbschaft, Schenkung oder Trennung
- Orientierung in einer Erbengemeinschaft oder innerhalb der Familie
- konkrete Restunsicherheit, ohne dass schon ein großes Gutachten nötig ist
Was in der Vorabprüfung enthalten ist
- kurze Einordnung der Ausgangslage
- Sichtung vorhandener Unterlagen, soweit sie bereits vorliegen
- sachverständige Besichtigung und fachliche Einordnung
- Plausibilisierung von Preis, Marktumfeld und Objektbesonderheiten
- klare Einschätzung, ob die Vorabprüfung genügt oder eine höhere Produktstufe sinnvoll wird
Was Sie als Ergebnis erhalten
Sie erhalten keine diffuse Beratung, sondern eine klare fachliche Einordnung: welche Punkte relevant sind, wie Preis, Wert und Situation grob einzuordnen sind, welche Risiken sichtbar geworden sind und welcher nächste Schritt fachlich sinnvoll ist. Optional ergänzt ein kompaktes Kurzprotokoll die mündliche Einschätzung.
Preise und Ergänzungen
- Eigentumswohnung: ab 299 EUR
- Ein- oder Zweifamilienhaus: ab 399 EUR
- Mehrfamilienhaus: ab 599 EUR
- optional mit Kurzprotokoll: ab 498 EUR bzw. ab 598 EUR
Die Vorabprüfung ist bewusst niedrigschwellig kalkuliert und schafft einen risikoarmen Einstieg in die richtige Bewertungsstufe. Für spätere Aufstiege gilt dieselbe Staffel im gesamten Produktsystem: Jede bereits beauftragte kleinere Vorstufe wird binnen 30 Tagen zu 100 Prozent, binnen 60 Tagen zu 50 Prozent und binnen 90 Tagen zu 25 Prozent auf die nächste passende höhere Stufe angerechnet.
Preise gemäß Honorartabelle (Verkehrswert vor besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen, inklusive Umsatzsteuer). Anrechnungsstaffel: binnen 30 Tagen 100 %, binnen 60 Tagen 50 %, binnen 90 Tagen 25 %. Nach 90 Tagen entfällt die Anrechnung. Der Objekttyp-Zuschlag gilt für Vorabprüfung und Marktwert-Expertise. Bei den Vollgutachten steckt der Objektaufwand bereits in der verkehrswertabhängigen Honorartabelle.
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Warum die Vorabprüfung ein solider Startpunkt ist
Wenn aus der ersten Klärung ein schriftlicher Bedarf entsteht, kann die Vorabprüfung auf ein Folgeprodukt angerechnet werden:
- 100 Prozent binnen 30 Tagen
- 50 Prozent binnen 60 Tagen
- 25 Prozent binnen 90 Tagen
Anrechenbar auf Marktwert-Expertise, Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten. So steigen Sie passend klein ein, ohne Ihren nächsten Schritt zu verlieren.
Abgrenzung zu Marktwert-Expertise, Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten
Die Vorabprüfung ist die kleinste belastbare Einstiegsstufe. Die Marktwert-Expertise ist die erste kompakte schriftliche Stufe. Das Kurzgutachten geht deutlich weiter in Begründung und Dokumentation. Das Verkehrswertgutachten ist die formale Höchststufe für Gericht, Behörde und andere Verfahren mit hohem Nachweisbedarf.
Wofür die Vorabprüfung nicht gedacht ist
- kein gerichtsfester oder behördentauglicher Nachweis
- kein vollständiges Verkehrswertgutachten
- kein als Kleinstprodukt verkleidetes Kurzgutachten
- keine invasive bautechnische Sonderuntersuchung
So läuft die Vorabprüfung ab
- Anfrage und kurze Klärung des Anlasses
- Sichtung der bereits vorhandenen Unterlagen
- Besichtigung bzw. fachliche Prüfung
- mündliche Einordnung der Situation
- optional: kompaktes Kurzprotokoll
- bei Bedarf Wechsel in die passende nächste Produktstufe
Häufige Fragen
Ist die Vorabprüfung nur für Kaufinteressenten gedacht?
Nein. Sie eignet sich immer dann, wenn zunächst fachliche Orientierung gebraucht wird und der endgültige Dokumentationsbedarf noch offen ist.
Ist die Vorabprüfung gerichtsfest?
Nein. Wenn ein formaler Nachweis erforderlich ist, kommt meist ein Verkehrswertgutachten in Betracht.
Was ist der Vorteil gegenüber einem direkten großen Gutachten?
Sie erhalten schnell Klarheit und können bei weiterem Bedarf passend aufsteigen, ohne Ihren Einstieg zu verlieren.
Wie funktioniert die Anrechnung zwischen den Stufen?
Die Logik gilt nicht nur von der Vorabprüfung auf das nächste Produkt. Jede bereits beauftragte kleinere Vorstufe wird beim späteren Aufstieg auf die nächste passende höhere Stufe binnen 30 Tagen zu 100 Prozent, binnen 60 Tagen zu 50 Prozent und binnen 90 Tagen zu 25 Prozent angerechnet.
Passende nächste Schritte
- Marktwert-Expertise für eine schnelle schriftliche Marktwerteinschätzung
- Kurzgutachten für private oder semi-formelle Schriftfälle
- Verkehrswertgutachten für Gericht, Behörde und formale Verfahren
- Leistungsumfang als Übersichtsseite
Vorabprüfung anfragen
Wenn Sie eine Immobilie, einen Preis oder eine konkrete Entscheidung zunächst fachlich einordnen lassen möchten, ist die Vorabprüfung der passende Einstieg. Nutzen Sie das Anfrage-Formular oder melden Sie sich direkt für eine erste Klärung des Anlasses.
Bei diesen Anlässen
- Kauf-Vorabprüfung
- Restnutzungsdauer / AfA
- Kaufpreisaufteilung
- Betreuung
- Scheidung
- Erbschaft
- Schenkung
- Erbengemeinschaft