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Sanierung und Bewertung – warum Ihr Sachverständiger nachfragt

Erstellt von Hary Stubnya | | Energie & Sanierung

Wenn Ihr Sachverständiger nach Fördermitteln fragt, hat das einen guten Grund: Sanierungsförderung verändert den Verkehrswert. Und das richtige Netzwerk macht den Unterschied.

Warum Ihr Sachverständiger nach Fördermitteln fragt

Wenn Sie ein Verkehrswertgutachten beauftragen und der Sachverständige fragt, ob Fördermittel beantragt wurden oder werden sollen – dann ist das kein Smalltalk. Es hat einen konkreten Grund: Förderprogramme verändern die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung und damit die Bewertung Ihrer Immobilie. Und hinter einer guten Bewertung steht immer ein gutes Netzwerk.

Die Förderlandschaft 2026 – ein Thema für die Bewertung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt 2026 knapp 12 Milliarden Euro für energetische Sanierung bereit. BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit bis zu 20 %. Die KfW übernimmt Heizungstausch mit bis zu 70 % Zuschuss. Und § 35c EStG ermöglicht bis zu 40.000 € Steuerermäßigung.

Für die Bewertung heißt das: Der Modernisierungsstau – ein zentrales besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal nach ImmoWertV § 8 – sieht ganz anders aus, wenn erhebliche Fördermittel zur Verfügung stehen.

Wo die Bewertung auf die Beratung trifft

Ein typisches Szenario: Ein Dreifamilienhaus mit Sanierungsbedarf an Fassade und Heizung. Der Sachverständige beziffert den Modernisierungsstau. Aber wie hoch ist er wirklich, wenn der Eigentümer 36.000 € BAFA-Zuschuss für die Fassade und 18.000 € KfW-Zuschuss für die Heizung erhalten kann?

Genau hier beginnt das Zusammenspiel der Fachleute:

  • Der Sachverständige bewertet den baulichen Zustand und den wirtschaftlichen Sanierungsbedarf.
  • Der Energieberater erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der die Förderobergrenze verdoppelt.
  • Der Steuerberater prüft, ob BAFA-Zuschuss oder § 35c EStG günstiger ist.
  • Der Finanzierungspartner integriert KfW-Kredite und Ergänzungskredite in die Gesamtfinanzierung.

Jeder dieser Fachleute trägt einen Teil zum Gesamtbild bei. Erst im Zusammenspiel entsteht eine Bewertung, die den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht.

Photovoltaik: Erträge, die in die Bewertung einfließen

PV-Anlagen mit 0 % Umsatzsteuer und garantierter Einspeisevergütung über 20 Jahre generieren verlässliche Erträge. Bei einer 10-kWp-Anlage sind das rund 1.595 € pro Jahr. Im Ertragswertverfahren können diese Erträge als Mietwertvorteil oder Bewirtschaftungskostenersparnis berücksichtigt werden.

Mit Batteriespeicher und Teilnahme am virtuellen Kraftwerk (VPP) kommen 50 bis 300 € Zusatzerlöse hinzu. Seit der EnWG-Novelle 2025 ist auch die Integration des E-Autos als Speicher (V2H) wirtschaftlich darstellbar.

Im Mehrparteienhaus: Gemeinschaft als Wertfaktor

Ein Dreifamilienhaus bietet die Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen gemeinschaftlich zu beschließen – oder Teilmaßnahmen individuell umzusetzen. Beides hat Auswirkungen auf die Bewertung: Eine gemeinschaftliche PV-Anlage oder Fassadendämmung steigert den Gesamtwert des Objekts. Einzelmaßnahmen verbessern die Ausstattung der jeweiligen Einheit.

Für den Sachverständigen sind diese Gestaltungsmöglichkeiten relevant, weil sie die künftige Entwicklung des Objekts einschätzen helfen.

Fördermittel kennen heißt besser bewerten

Der individuelle Sanierungsfahrplan, die KfW-Heizungsförderung, die steuerliche Abzugsmöglichkeit – all das beeinflusst die Zahlungsbereitschaft am Markt und damit den Verkehrswert. Ein Sachverständiger, der diese Zusammenhänge kennt und die richtigen Fachleute einbindet, liefert ein Gutachten, das der Realität standhält.

Datenstand: Februar 2026


Nächster Schritt: Fachkundige Begleitung

Ein Verkehrswertgutachten ist der Ausgangspunkt. Die Fragen, die sich daraus ergeben – Förderung, Steuer, Finanzierung – beantworten wir im Netzwerk.

Als Mitglied der HSG – High Specialised Group – arbeiten wir mit spezialisierten Steuerberatern, Finanzierungspartnern und Energieberatern in Erlangen, Nürnberg, Fürth, Forchheim und den umgebenden Landkreisen zusammen. Keine anonyme Vermittlung, sondern persönliche Empfehlung an Kollegen, für deren Arbeit wir einstehen. Sprechen Sie uns an.

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Sachverständiger im Gespräch mit Eigentümer vor Bestandsgebäude
Sachverständiger und Eigentümer besprechen den Sanierungsbedarf und dessen Auswirkung auf den Verkehrswert